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Europa (EU & EWR)


Willkommen auf den Seiten des FIA-Leitfadens zur Verwendung des Parkausweises für Behinderte mit Informationen über die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR). Lesen Sie diese Seite und klicken dann auf das Land, in das Sie reisen möchten.

 

Die EU und der EWR haben nach einheitlichem Gemeinschaftsmodell einen Parkausweis verabschiedet, der inzwischen in den meisten Mitgliedsländern ausgestellt wird.

 

Ihr Recht auf Parkerleichterungen in einem Land der EU/EWR hängt davon ab, welchen Parkausweis Sie besitzen und aus welchem Land Sie kommen:

 

Sie sind Inhaber eines nach einheitlichem Gemeinschaftsmodell und von einem EU/EWR-Mitgliedstaat ausgegebenen Parkausweises? Wenn ja, dann werden die meisten Mitgliedstaaten Ihren Sonderparkausweis anerkennen. Es könnte jedoch Ausnahmen geben.

 

Sie kommen aus einem EU/EWR-Mitgliedstaat und haben keinen Parkausweis nach einheitlichem Gemeinschaftsmodell? Wenn dies der Fall ist, werden viele Mitgliedstaaten Ihren Sonderparkausweis anerkennen, sofern er das internationale Rollstuhl-Symbol aufweist. Ausnahmen sind möglich.

 

Sie besuchen die EU/EWR, kommen aus einem Nicht-EU/EWR-Land und sind in Besitz eines örtlichen Parkausweises? Wenn ja, dann werden viele Mitgliedstaaten Ihren Sonderparkausweis anerkennen, sofern er das internationale Rollstuhl-Symbol aufweist. Ausnahmen sind möglich.

 

Eine Erklärung finden Sie unter „Wo gilt Ihr Parkausweis?“

 

„Ihr Parkausweis ist in _ _ gültig“ bedeutet, dass die gegenseitige Anerkennung durch einen FIA-Mitgliedsclub oder einen Regierungsexperten bzw. von beiden bestätigt wurde.

 

„Uns liegen derzeit keine Informationen vor, ob Ihr Parkausweis in _ _ gültig ist” bedeutet, dass wir keine Hinweise auf Gegenseitigkeit finden konnten. Sie sollten sich vor Ort erkundigen, denn gegebenenfalls haben Sie Anspruch auf die im Leitfaden aufgeführten Parkerleichterungen.

 

„Ihr Parkausweis ist nicht in _ _ gültig” bedeutet, dass uns entsprechende Informationen vorliegen und Sie die im Leitfaden aufgeführten Parkerleichterungen nicht beanspruchen können.

 

Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Lesen Sie den entsprechenden Eintrag im Leitfaden

  • Fragen Sie vor Ort, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Sowohl Ortsansässige als auch die örtliche Polizei bzw. entsprechendes Parkplatzpersonal werden Ihnen gerne behilflich sein

  • Wird die Gültigkeit Ihres Parkausweises bestätigt, sollten Sie den ausgedruckten Hinweis über Ihre Parkberechtigung einschließlich Begründung für die Polizei/das Parkplatzpersonal neben Ihren Ausweis legen

 

In jedem Fall gilt: Vor Ort erkundigen, korrekt und sicher parken, Vorschriften beachten, gute Reise!


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Hinweis: Wir haben die Informationen sorgfältig geprüft, übernehmen jedoch keine Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Prüfen Sie stets die Beschilderung der Parkplätze und erkundigen Sie sich vor Ort nach der Gültigkeit Ihres Parkausweises. Sie sollten die Parkerleichterung nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Parkausweis anerkannt ist.

 



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