Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Niederländer und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Niederlande-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in den Niederlanden gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in den Niederlanden gültig, vorausgesetzt er ist mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet |
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Parken auf Straßen
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Sie können im Parkverbot bis zu drei Stunden parken, vorausgesetzt Sie behindern oder gefährden nicht den Verkehr.
In den meisten Orten müssen Sie für das Parken auch bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten. Da es örtliche Abweichungen geben kann, sollten Sie sich vor Ort informieren.
Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlich unbegrenzt parken (blaue Zone).
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Es werden keine Sonderregelungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis angeboten.
Niederlande-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |